Ägyptische Wedjat-Augen-Gruppe

260,00 €
verfügbar

Beschreibung

Auflösung Ägypten-Sammlung


Zum Verkauf stehen drei wunderschöne ägyptische Schmuckanhänger eines Wedjat-Auges aus Fayence/Kompositmaterial.

Alter: 26. - 31. Dyn. (664 - 332 Jahre v. Chr.)
Größe: Länge zwischen 2,2 cm und 1,8 cm. Gewicht gesamt ca. 6 g.
Zustand/Form: Sehr gut erhalten

Diese faszinierende antike Gruppe von drei ägyptischen Schmuckanhängern aus der Zeit der 26. bis 31. Dynastie (664 bis 332 v. Chr.) verkörpert die Kunstfertigkeit und symbolische Bedeutung des alten Ägyptens. Jeder Anhänger ist in der ikonischen Wedjat-Augenform gestaltet, die als Schutzsymbol und Amulett verehrt wurde.


Die Anhänger, die eine Länge zwischen 2,2 cm und 1,8 cm aufweisen und insgesamt etwa 6 g wiegen, sind in sehr gutem Zustand erhalten. Sie sind aus unterschiedlichen Materialien gefertigt: Einer der Anhänger besteht aus einem granitfarbenen braunem Kompositmaterial, das eine edle, natürliche Ästhetik aufweist. Ein weiterer Anhänger ist aus schwarzem Kompositmaterial gearbeitet, während das dritte Stück aus grüner Fayence besteht, mit eleganter schwarzer Bemalung verziert.


Bei zwei Wedjat-Augen gibt es keine Lochbohrung, bei diesen Stücke könnte es sich um Opfergaben gehandelt haben.Ein Wedjat-Auge ohne Lochbohrung könnte für rituelle oder religiöse Zwecke bestimmt gewesen sein, bei denen das Amulett nicht zum Tragen gedacht war. Solche Amulette könnten in Tempeln oder Grabkammern verwendet worden sein, um Schutz und Segen auf spirituelle oder symbolische Weise zu gewährleisten.


Diese Schmuckstücke bieten nicht nur einen tiefen Einblick in die ägyptische Symbolik und Kunstfertigkeit, sondern sind auch ein wertvolles Zeugnis der handwerklichen Fähigkeiten und kulturellen Bedeutung dieser historischen Epoche.



Herkunft: Aus einer über 60 jährigen Antikensammlung. Französischer Nachlass (Paris). Erworben ehemals ab 1960 und später.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.