Ägyptischer Phallus-Schmuckanhänger
Beschreibung
Ägyptischer Phallus Schmuckanhänger, Fruchtbarkeitssymbol.
Material: Fayence
Datierung: ca. 3. - 1. Jh. v. Chr.
Beschreibung:
Dieser antike Schmuckanhänger aus Fayence stammt aus dem Zeitraum des 3. bis 1. Jahrhunderts v. Chr. und ist ein eindrucksvolles Beispiel für die kulturelle und spirituelle Symbolik des alten Ägypten.
Der Schmuckanhänger ist in einer vollständigen Erhaltung mit einer detailreichen Ausarbeitung gefertigt, die die handwerkliche Finesse und künstlerische Sensibilität der alten ägyptischen Kunsthandwerker unterstreicht. Fayence, das glasartige Material, das für diesen Anhänger verwendet wurde, war im antiken Ägypten oft mit magischen und religiösen Eigenschaften verbunden und wurde häufig für Schmuck und rituelle Objekte verwendet.
Der Phallus-Schmuckanhänger repräsentiert ein kraftvolles Symbol der Fruchtbarkeit und des Lebens. In der ägyptischen Kultur wurde der Phallus als Zeichen der männlichen Potenz und der Schöpfungskraft verehrt und als Mittel zur Förderung von Fruchtbarkeit und Fortpflanzung angesehen. Als Schmuckanhänger getragen, diente der Phallus als Talisman und Glücksbringer, der seinen Träger vor bösen Einflüssen schützen und Fruchtbarkeit und Wohlstand bringen sollte.
Die detailreiche Ausarbeitung dieses Anhängers zeigt die sorgfältige Handwerkskunst, mit der er gefertigt wurde. Jede Linie und Kontur ist präzise gearbeitet, um die anatomischen Merkmale des Phallus authentisch darzustellen und gleichzeitig eine ästhetisch ansprechende Form zu schaffen.
Maße:
Länge 1,7 cm und Breite 1,1 cm
Gewicht 1,0 g
Zustand:
Sehr gut erhalten
Provenienz:
Aus altdeutschem Nachlass/Sammlung aus Hessen, Galerie H.G., zuvor in Sammlung L.K. (Bayern).
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.