Ägyptischer Schmuckanhänger der Isis
Beschreibung
Ägyptischer Schmuckanhänger der Gottheit Isis.
Material: Fayence
Datierung: Spätzeit, 26. - 30. Dynastie, um 664-332 v. Chr.
Maße: Höhe gesamt 5,7 cm und Breite 1,6 cm. Höhe der Fayence 3,4 cm.
Beschreibung:
Dieser exquisite antike ägyptische Schmuckanhänger stellt die Göttin Isis dar und ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Kunstfertigkeit der Spätzeit, insbesondere der 26. bis 30. Dynastie (ca. 664–332 v. Chr.).
Gefertigt aus türkisfarbener Fayence, einem in der Antike hochgeschätzten Material, kombiniert der Anhänger lebendige Farben mit außergewöhnlicher Detailtreue. Die Gesamthöhe des Anhängers beträgt 5,7 cm, die Breite 1,6 cm, wobei die Fayencefigur selbst eine Höhe von 3,4 cm aufweist.
Das oberste Teil des Anhängers, das die Darstellung von Isis zeigt, besticht durch eine außergewöhnlich präzise und filigrane Bearbeitung. Die Kunstfertigkeit ist so detailliert, dass sie fast unglaublich erscheint. Diese akribische Arbeit zeugt von der außergewöhnlichen Fertigkeit der Handwerker und ihrer tiefen Hingabe an die spirituelle und kulturelle Bedeutung solcher Objekte.
Als Göttin der Magie, der Mutterschaft und des Schutzes war Isis eine der verehrtesten Gottheiten im alten Ägypten. Schmuckanhänger wie dieser waren nicht nur dekorativ, sondern hatten auch eine tiefere symbolische Bedeutung und dienten als schützende Amulette oder religiöse Objekte für ihre Besitzer.
Dieses Stück ist ein seltenes und beeindruckendes Artefakt, das einen faszinierenden Einblick in die Kunst und Spiritualität des alten Ägypten bietet.
Zustand: Sehr schön erhalten (Unterteil fehlt)
Provenienz:
Aus schweizer Nachlass/Sammlung Galerie H., zuvor in schweizer Privatsammlung Prof. H. B. (1920-2016), erworben wohl 1950-1970.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.