Ägyptischer Schmuckanhänger des Gottes Anubis
Beschreibung
Ägyptischer Schmuckanhänger des Gottes Anubis aus Fayence.
Material: Grün glasierte Fayence
Datierung: 6. - 3. Jh. v. Chr.
Beschreibung:
Wunderschöne und filigrane Bearbeitung. Der Schmuckanhänger hat eine grüne Farbgebung mit einer schönen Patina. Modelliert ist eine filigrane Fayencearbeit des Gottes Anubis in sehr schöner Erhaltung (mit Fehlstelle am Kopf)
Die Figurine steht auf einem Sockelpodest und ist in einer wundervollen Handwerkskunst hergestellt.
Anubis war der Gott des Totenkultes mit einem Schakalskopf. Die Assoziation zwischen Schakalen und dem Totenkult ergab sich aus dem Verhalten dieser Tiere. Die Ägypter beobachteten seit Urzeiten, dass Schakale sich von Aas ernährten und sich auch an den Leichen der Verstorbenen zu schaffen machten, indem sie die Toten verzehrten.
Beschützer der Toten und Gott der Einbalsamierung
Im Alten Reich hatte Anubis sogar eine größere Bedeutung als der Totengott Osiris. Er galt als Beschützer der Verstorbenen und als Gott der Einbalsamierung, da er angeblich die erste Mumifizierung an der Leiche des Osiris durchführte. Priester trugen während der Totenriten im Totenkult eine Maske, die Anubis darstellte, und führten Einbalsamierung und verschiedene Totenriten, wie das "Mundöffnungsritual", durch. Dieses Ritual sollte dem Verstorbenen ermöglichen, wieder zu sprechen, zu sehen, zu hören und zu riechen.
Maße:
Höhe gesamt 4,95 cm, Höhe der Figurine 3,9 cm, Länge 1,7 cm Gewicht gesamt 11,7 g
Zustand:
Sehr gut erhalten (siehe Bilder)
Provenienz:
Aus einer über 40 jährigen Altsammlung, aus alt-französischem Nachlass aus Ost-Frankreich A.G.M., ehem. Ägypten-Sammlung. Weitere Details sind bekannt.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.