Ägyptisches Alabastergefäß III
Beschreibung
Ägyptisches Alabastergefäß in sehr schöner Erhaltung.
Datierung: Mittleres Reich - Spätzeit (ca. 2137 - 332 v. Chr.)
Beschreibung:
Dieses antike ägyptische Alabastergefäß stammt aus der Zeit des Mittleren Reichs bis zur Spätzeit, etwa von 2137 bis 332 v. Chr. und ist in außergewöhnlich schöner Erhaltung. Das Gefäß ist intakt und vollständig erhalten, ohne jegliche Restaurierungen, was für ein solch altes Artefakt selten ist. Es hat eine bauchige Form mit einer Höhe von 8,6 cm, einem Durchmesser von 6,8 cm und einem Gewicht von 351 g.
Charakteristisch für dieses Gefäß sind die beiden noppenähnlichen Elemente auf den Außenseiten, die dem Gefäß eine besondere Struktur und Dekoration verleihen und typisch für ägyptische Gefäße dieser Zeit sind. Die glatte und polierte Oberfläche des Alabasters zeigt eine warme Färbung. Solche Alabastergefäße wurden im alten Ägypten häufig zur Aufbewahrung von Salben, Ölen oder anderen wertvollen Substanzen verwendet und spiegeln die hohe Kunstfertigkeit und das ästhetische Empfinden der damaligen Handwerker wider.
Sie waren häufig in Gräbern wohlhabender Ägypter zu finden, da man glaubte, dass diese Substanzen auch im Jenseits von Nutzen sein würden. Die Form und Verarbeitung des Gefäßes deuten darauf hin, dass es nicht nur ein funktionales Objekt war, sondern auch einen hohen ästhetischen Wert besaß.
Maße:
Höhe 8,6 cm, Durchmesser 6,8 cm und Gewicht 351 g.
Zustand:
Sehr schön erhalten
Provenienz: Sammlung M. H. aus Süddeutschland. Gesammelt und erworben in den 1970er und 1980er Jahren.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.