Altägyptische Schale aus Alabaster

330,00 €
verkauft
Lieferzeit: 2 Tag(e)

Beschreibung

Ägyptische Schale aus Alabaster in wunderbarer Erhaltung.


Datierung: Mittleres Reich ca. 2137–1781 v. Chr.
11. bis 12. Dynastie)


Beschreibung:

Diese exquisit erhaltene Alabasterschale aus dem antiken Ägypten zeugt von der meisterhaften Handwerkskunst der mittleren Reichszeit, genauer gesagt, der 11. bis 12. Dynastie. Mit einem Durchmesser von 7,6 cm und einer Höhe von 3,4 cm präsentiert die Schale eine ansprechende und zugleich praktische Größe. Ihr Gewicht von 163,3 g verleiht ihr ein angenehmes Handgefühl und verdeutlicht die Qualität des verwendeten Alabasters.

Das Alabaster, ein edles, transluzentes Gestein, wurde von den antiken Ägyptern häufig für Kunstobjekte und Gebrauchsgegenstände verwendet. Diese Schale besticht durch ihre vorzügliche Erhaltung. Die Oberfläche zeigt eine geschmeidige Textur, während das transluzente Material ein warmes, sanftes Licht durchlässt und somit eine faszinierende visuelle Wirkung erzeugt.

Diese antike ägyptische Alabasterschale ist nicht nur ein faszinierendes Artefakt aus einer vergangenen Zeit, sondern auch ein beeindruckendes Zeugnis für die kulturelle und künstlerische Blütezeit des mittleren Reiches. Ihre elegante Form, kunstvolle Verzierungen und die hochwertige Erhaltung machen sie zu einem begehrten Sammlerstück und bieten einen einzigartigen Einblick in die reiche Geschichte des antiken Ägyptens.




Maße:

Durchmesser 7,6 cm und Höhe 3,4 cm
Gewicht 163,3 g


Zustand:

Sehr gut bis gut erhalten (mit witterungsbedingten Spuren)


Provenienz: Nachlass aus Privatsammlung (London) seit den 1980er - 1990er Jahren.
Weitere Details sind bekannt.



Echtheit:

Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.

Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.



Schutz von Kulturgütern:


Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.

Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.


Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.