Altägyptisches Gefäß aus Alabaster

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Beschreibung

Altägyptisch, Kegelstumpfförmiges Gefäß aus Alabaster in wunderbarer Erhaltung.


Datierung: wohl Reich der Mitte, 2137-1781 v. Chr.


Beschreibung:

Dieses bemerkenswerte antike altägyptische Gefäß aus Alabaster, das in einer wunderbaren Erhaltung vorliegt, ist ein beeindruckendes Beispiel für die Handwerkskunst und das ästhetische Empfinden des Reichs der Mitte, das zwischen 2137 und 1781 v. Chr. florierte. Das Gefäß weist eine charakteristische kegelstumpfförmige Silhouette auf, die mit einem leicht auswerfenden Rand abschließt. Diese Formgebung verleiht dem Gefäß nicht nur Stabilität, sondern auch eine ästhetische Ausgewogenheit. Die Oberfläche des Alabasters ist glatt und leicht glänzend, was auf eine sorgfältige Bearbeitung und Polierung hinweist, die typisch für die Handwerkskunst dieser Zeit ist.

Ein bemerkenswertes Merkmal dieses Gefäßes sind die zwei nach außenstehenden Erhebungen, die sich im oberen Bereich der Außenseite befinden. Diese Erhebungen könnten entweder rein dekorativ sein oder eine funktionale Rolle spielen, wie zum Beispiel eine verbesserte Griffigkeit beim Halten oder sogar eine symbolische Bedeutung haben, die mit der kulturellen und religiösen Überzeugung des alten Ägyptens verbunden ist.



Maße:

Höhe 14,9 cm, Durchmesser 6,1 cm und Gewicht 364 g.


Zustand:

Sehr gut erhalten (mit kleiner Fehlstelle am Rand)


Provenienz: Aus einer über 50-jährigen Antikensammlung - aus altbritischem Sammlungs-Nachlass aus Südengland. Sammlung Late 'Great' George Withers.


Echtheit:

Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.

Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.



Schutz von Kulturgütern:


Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.

Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.


Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.