Antike ägyptische Votivgabe in Fischform

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verkauft
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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf steht eine seltene ägyptische Votivgabe in Fischform
in detailreicher Darstellung


Alter: Spätzeit ca. 7. - 4. Jh. v. Chr.
Größe: Länge 3,1 cm und Breite 1,1 cm
Gewicht 3,6 g
Zustand/Form: sehr gut erhalten (siehe Bilder) - wunderschöne und filigrane Bronzearbeit. Es handelt sich wahrscheinlich um eine ägyptische Votivgabe.

Die vorliegende antike ägyptische Votivgabe ist eine faszinierende Darstellung eines Fisches, die mit unglaublicher Präzision gefertigt wurde. Mit einer Länge von 3,1 cm ist dieses kleine Artefakt ein bemerkenswertes Beispiel für die meisterhafte Handwerkskunst des alten Ägyptens.

Die Votivgabe wurde aus Bronze hergestellt, einem Material, das in der ägyptischen Kunst weit verbreitet war. Die Fischform ist elegant und harmonisch gestaltet und zeigt die sorgfältige Aufmerksamkeit für Details, die charakteristisch für ägyptische Kunstwerke ist.

Die Proportionen sind gut ausbalanciert und vermitteln eine natürliche Anmut. Die sorgfältig ausgearbeiteten Konturen des Körpers und der Flossen geben dem Stück eine feine Ästhetik.

In der ägyptischen Kultur hatte der Fisch verschiedene Bedeutungen und symbolische Verbindungen. Er wurde oft mit der Göttin Isis in Verbindung gebracht, die mit dem Leben und der Fruchtbarkeit assoziiert wurde. Der Fisch wurde auch mit dem Fluss Nil in Verbindung gebracht, der eine zentrale Rolle im ägyptischen Leben spielte und für die Bewässerung und den Lebensunterhalt von großer Bedeutung war.

Diese Votivgabe könnte in einem ägyptischen Tempel oder Schrein als Opfergabe hinterlassen worden sein. Ägypterinnen und Ägypter brachten solche Gaben den Göttern dar, um ihren Dank auszudrücken, Segen zu erbitten oder ihre Wünsche und Gebete zu übermitteln. Sie waren ein Ausdruck des religiösen Glaubens und der spirituellen Verbundenheit mit den Göttinnen und Göttern des alten Ägypten.



Herkunft: aus altdeutschem Sammlungsnachlass, erworben aus einer Antikensammlung.


Das Objekt war Bestandteil einer Privatsammlung.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.