Etruskische Bucchero Oinochoe

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Beschreibung

Etruskische Bucchero Oinochoe, Schnabelkanne in sehr schöner Erhaltung aus der Antike.

Alter: Mitte 6. Jh. v. Chr.
Größe: Höhe 15,2 cm, Durchmesser mit Henkel 9,2 cm und Gewicht 180 g.

Zustand/Form: Sehr schön erhalten (restauriert)


Zum Verkauf steht eine antike etruskische Bucchero Oinochoe, eine elegante Schnabelkanne, die auf die Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr. datiert wird. Mit einer Höhe von 15,2 cm und einem Durchmesser von 9,2 cm (inklusive Henkel) sowie einem Gewicht von 180 g, ist dieser seltene Krug ein faszinierendes Beispiel etruskischer Handwerkskunst.

Die Oinochoe zeichnet sich durch ihre exquisite Form und den charakteristischen Schnabel aus, der das Ausgießen von Flüssigkeiten, insbesondere Wein, erleichtert. Diese Kanne wurde typischerweise verwendet, um Wein aus einem größeren Krater zu entnehmen und in Schalen oder Becher zu gießen.

Der Bucchero, aus dem die Oinochoe gefertigt ist, gehört zu einer besonderen Art feiner, leichter Terrakotta-Keramik, die in einem eleganten Schwarz (Bucchero Nero) gehalten ist. Diese Keramik wurde von den Etruskern hergestellt und war in der ersten Hälfte des 7. bis 5. Jahrhunderts v. Chr. weit verbreitet.

Die sehr gute Erhaltung des Stücks spricht für die sorgfältige Herstellung und die hochwertige Verarbeitung. Lediglich im Bereich des Gefäßauslasses wurde eine behutsame Klebung vorgenommen. Die glatte Oberfläche und die feinen Details der Schnabelkanne zeugen von der ästhetischen Raffinesse der etruskischen Kultur. Dieses Schmuckstück ist nicht nur ein beeindruckendes Beispiel antiker Kunst, sondern auch ein bedeutendes Zeugnis der sozialen Praktiken und des Lebensstils in der etruskischen Gesellschaft. Es stellt eine wunderbare Ergänzung für Sammler und Liebhaber antiker Artefakte dar.


Herkunft: Aus altbeligschem Sammlungsnachlass/Sammlung G.M. Aus ehemaligem Nachlass eines Sammlers, gesammelt/erworben wurde der Großteil der Sammlung wohl ab 1980er Jahre und aber auch früher.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privatsammlung.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.