Etruskischer Kyathos, Bucchero-Keramik
Beschreibung
Sammlungsauflösung
Etruskischer Kyathos mit Verzierung in sehr schöner Erhaltung aus der Antike.
Alter: Mitte 6. Jh. v. Chr.
Größe: Höhe 19,8 cm, Durchmesser mit Henkel 15,5 cm und Gewicht 345 g.
Zustand/Form: Sehr gut erhalten (restauriert)
Dieser antike etruskische Kyathos, datiert auf die Mitte des 6. Jahrhunderts v. Chr., ist ein bemerkenswertes Beispiel etruskischer Handwerkskunst und befindet sich in sehr schöner Erhaltung. Der Kyathos, wohl dem Rasmussen Typ zuzuordnen, ist aus schwarz brüniertem Bucchero-Keramik gefertigt, einer typisch etruskischen Technik, die für ihre glänzende, tiefschwarze Oberfläche bekannt ist.
Das Gefäß zeigt eine elegante Form mit einem breiten, ausgestellten Fuß und einem schlanken Stiel, der in einem flachen Sockel mit geformtem Rand mündet. Ein besonders auffälliges Detail ist der geschwungene Griff, der kunstvoll mit einer applizierten Kopfseite verziert ist, ein Motiv, das in der etruskischen Kunst häufig vorkommt und das Gefäß zu einem ästhetischen Highlight macht.
Auf der Außenseite des Körpers verlaufen zwei feine, gekennzeichnete Rillen, die die Form des Kyathos harmonisch akzentuieren und dessen kunstvolle Gestaltung unterstreichen. Trotz seines hohen Alters befindet sich der Kyathos in einem sehr guten Zustand, wobei er restauriert wurde, um seine ursprüngliche Schönheit und Funktionalität zu bewahren. Dieses Stück ist ein herausragendes Beispiel für die Raffinesse und den künstlerischen Ausdruck der etruskischen Kultur.
Herkunft: Aus altdeutschem Sammlungsnachlass, erworben aus einer Privatsammlung (Bayern) M.Q. Aus ehemaligem Nachlass eines Sammlers, gesammelt/erworben um 1960er Jahre. Details zum Fundort sind bekannt und werden an den Käufer weitergegeben.
Das Objekt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privatsammlung.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.