Feuersteindolch aus der Jungsteinzeit II
Beschreibung
Feuersteindolch aus der Jungsteinzeit aus Dänemark.
Material: Silexmaterial
Datierung: ca. 2300 v. - 1700 v. Chr.
Beschreibung:
Zum Verkauf steht ein herausragender antiker Feuersteindolch aus der Jungsteinzeit, der in Dänemark gefunden wurde und auf etwa 2300 bis 1700 v. Chr. datiert ist. Dieser außergewöhnliche Dolch wurde aus hochwertigem Silexmaterial gefertigt, einem harten und widerstandsfähigen Feuerstein, der in prähistorischen Zeiten besonders geschätzt wurde. Die filigrane Ausarbeitung des Silexmaterials zeugt von der hoch entwickelten Handwerkskunst der damaligen Zeit. Die geschmeidigen Linien und die präzise Formgebung lassen erkennen, dass der Dolch nicht nur als Werkzeug, sondern auch als Statussymbol diente.
Obwohl die Spitze des Dolches fehlt, bleibt die Klinge in einem bemerkenswert guten Zustand, was auf die sorgfältige Pflege und Bedeutung des Dolches für seinen ursprünglichen Besitzer hinweist. Die Oberfläche des Dolches zeigt eine leichte Patina, die seine Authentizität und das hohe Alter eindrucksvoll belegt. Jeder Aspekt dieses Artefakts, von der ausgewogenen Form bis hin zur glatten, fast polierten Oberfläche, reflektiert die Fähigkeiten der prähistorischen Handwerker, die solche Objekte mit beeindruckender Präzision herstellten.
Maße:
Länge 11,6 cm, Breite 3,5 cm und Gewicht 39,8 g
Zustand:
Sehr schön erhalten
Provenienz:
Aus einer über 70-jährigen Antikensammlung, zuletzt aus altdeutschem Privatnachlass E.B. Ehemals aus dänischer Privatsammlung. Gesammelt und erworben ab ca. 1950er Jahre - 2000. Vorgängersammlungen sind möglich.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.