Germanische Gewandfibel in Pfeilform
Beschreibung
Zum Verkauf steht eine wunderschöne und seltene germanische
Gewandfibel in Pfeilform in vollständiger Erhaltung
aus Bronze.
Alter: 2. Jh. - 3. Jh. n. Chr.
Größe: Länge 7,0 cm, Breite 2,6 cm
Gewicht 10,95 g
Zustand/Form: Sehr gut erhalten
Diese antike germanische Gewandfibel in Pfeilform, datiert auf das 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr., ist ein bemerkenswertes Artefakt von außergewöhnlicher Schönheit und Seltenheit. Mit einer Länge von 7,0 cm und einem Gewicht von 10,95 g ist sie ein elegantes Zeugnis der Handwerkskunst dieser Zeit.
Der Zustand dieser Fibel ist bemerkenswert gut erhalten, was ihre Bedeutung und historische Wertigkeit weiter unterstreicht. Die Fibel zeigt eine exquisite Handwerkskunst, die sich in ihrer Formgebung offenbart. Die seltene Pfeil-Formgebung verleiht ihr eine unverwechselbare Ästhetik, die sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. Das Endstück der Fibel ist kunstvoll gestaltet und läuft in einer blattförmigen Verzierung aus, was ihre Eleganz und Raffinesse unterstreicht.
Die Fibel weist eine schöne dunkelgrüne Patina auf, die im Laufe der Jahrhunderte entstanden ist und ihre Authentizität noch weiter betont. Diese Patina trägt zur Schönheit und dem historischen Charme des Artefakts bei und verleiht ihm eine gewisse mystische Aura.
Insgesamt ist diese antike germanische Gewandfibel ein faszinierendes Beispiel für die hochentwickelte Handwerkskunst und die kulturelle Raffinesse der germanischen Völker des 2. bis 3. Jahrhunderts n. Chr. Ihre Schönheit, Seltenheit und erhaltene Integrität machen sie zu einem wertvollen Stück archäologischer Geschichte und einem faszinierenden Fenster in die Vergangenheit.
Herkunft: Aus einer über 30 jährigen Antikensammlung, alt-deutscher Nachlass P.K. (Baden-Württemberg). Weitere Details sind bekannt.
Die Artefakte waren Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.