Griechisch-römische Schmuck-Applikationen aus Silber

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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf stehen zwei seltene und wunderschön gearbeitete griechisch-römische Schmuck-Applikationen in Delfin- und flossenähnlicher Form aus Silber


Alter: ca. 2. Jh. v. - 2. Jh. n. Chr.
Größe: Länge 4,05 cm und 3,8 cm, Gewicht gesamt 13,7 g.

Zustand/Form: Sehr gut erhalten (siehe Bilder)

Diese antiken Schmuck-Applikationen aus dem griechisch-römischen Kulturkreis stammen aus der Zeit des 2. Jahrhunderts v. Chr. bis 2. Jahrhunderts n. Chr. und repräsentieren meisterhafte Handwerkskunst. Beide Stücke, eine in Form eines Delfins und die andere in einer flossenähnlichen Gestalt, bestehen aus hochwertigem Silber und sind ein herausragendes Beispiel für die filigrane und kunstvolle Verarbeitung jener Epoche.

Die erste Applikation misst 4,05 cm in der Länge, während die zweite etwas kleiner ist und eine Länge von 3,8 cm aufweist. Das Gesamtgewicht beider Schmuckstücke beträgt 13,7 g.

Die Delfin-Applikation zeigt die charakteristischen Merkmale dieser Tiere: einen geschwungenen Körper, eine deutliche Rückenflosse und einen zierlich geformten Kopf. Die Linienführung und die detaillierte Ausarbeitung der Oberflächenstruktur lassen den Delfin lebendig erscheinen und vermitteln ein Gefühl von Bewegung und Eleganz.

Die flossenähnliche Applikation besticht durch ihre geschwungene Form und die feine Struktur einer Fischflosse nachahmt. Die kunstvollen Details zeigen eine beeindruckende Präzision und ein tiefes Verständnis der Silberschmiedekunst.

Diese Applikationen könnten ursprünglich als dekorative Elemente für Kleidung, als Teil eines größeren Schmuckstücks oder Möbel-Aufsatzstück gedient haben. Die Verwendung von Silber und die aufwendige Gestaltung deuten auf einen hohen sozialen Status der ursprünglichen Besitzer hin und machen diese Stücke zu wertvollen Zeugnissen der antiken Schmuckkunst.




Herkunft: Aus der exquisiten Privatsammlung B.N. aus den Niederladen. Gesammelt ab 1990er Jahre.



Schutz von Kulturgütern:

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Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.