Griechischer, bauchiger Lekythos

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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf steht ein griechischer
Lekythos / Henkelgefäß mit einem intakten Henkel
in schöner Erhaltung
aus der Antike


Alter: 4. Jh. v. Chr.
Größe: Durchmesser ohne Henkel 7,8 cm, Höhe 8,6 cm und Gewicht 135,6 g

Zustand/Form: sehr gut bis gut erhalten (altersbedingte Oberflächenspuren, Kratzer) - interessante Bearbeitungsart aus schönem schwarz gebranntem Keramikmaterial

Die antike, bauchige Lekythos verkörpert die exquisite Schönheit und praktische Raffinesse der antiken griechischen Kunst. Lekythoi waren Gefäße, die im antiken Griechenland zur Aufbewahrung und zum Ausgießen von kostbaren Ölen und Parfümen verwendet wurden und zeichneten sich durch ihre charakteristische bauchige Form und ihren schlanken Hals aus.

Die Lekythos hat einen bauchigen Körper mit einer sanften Rundung, der nach oben hin schmaler wird und in einen schlanken Hals übergeht. Diese harmonische Silhouette verleiht dem Gefäß eine ästhetische Anmut und eine gewisse Eleganz. Der Hals der Lekythos endet in einem kleinen, breiten Ausguss, der ein präzises Ausgießen ermöglicht.

Die Funktionalität des Lekythos ist ebenso bemerkenswert. Der bauchige Körper bot ausreichend Platz für die Aufbewahrung von wertvollen Ölen und Parfümen. Der schlanke Hals und der präzise Ausguss ermöglichten ein kontrolliertes Ausgießen ohne Verschwendung. Die Lekythos wurde entwickelt, um den Bedürfnissen des täglichen Lebens gerecht zu werden und gleichzeitig ästhetische Genüsse zu bieten.

Mit ihrer zeitlosen Schönheit und ihrer funktionalen Eleganz ist diese antike griechische bauchige Lekythos ein kostbares Relikt vergangener Zeiten.


Herkunft: aus einer über 60 jährigen Altsammlung,
aus Sammlungs-Nachlass (Bielefeld), weitere Details sind bekannt, erworben in den 1960er - 1970er Jahren auf dem deutschen Kunstmarkt.


Das Artefakt war Bestandteil einer Privat-Sammlung. Rechnung intern vorhanden.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.