Griechisches Glasgefäß, Kelchkrater

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Beschreibung

Zum Verkauf steht ein seltener und vorzüglich erhaltener, griechischer Kelchkrater in besonders großer und filigraner Ausführung.


Alter: 5. - 3. Jh. v. Chr.

Größe: Höhe 14,2 cm und Durchmesser 14,9 cm
Gewicht 382 g

Zustand/Form: Vollständig erhaltenes Gefäß in vorzüglicher Ausführung.

Dieser antike griechische Kelchkrater ist ein herausragendes Beispiel für die Kunstfertigkeit der griechischen Glaskunst und zeichnet sich durch seine besonders große und filigrane Ausführung aus. Das vollständig erhaltene Gefäß besticht durch seine vorzügliche Verarbeitung und die leuchtend bordeauxrote Farbe, die dem Kelchkrater eine edle und ansprechende Ästhetik verleiht. Solch ein Exemplar ist ein wahrer Ausnahmefund und von großer Seltenheit.

Die Außenseiten des Gefäßes sind mit mehreren feinen Linienverzierungen kunstvoll dekoriert, was die Detailverliebtheit und die hohe handwerkliche Qualität der damaligen Zeit widerspiegelt. Der Standfuß des Kelchkraters ist intakt und sorgt für eine stabile Standfestigkeit, was für die Erhaltung und Präsentation des Gefäßes von großem Vorteil ist.

Ein weiteres Merkmal dieses Kelchkraters ist die wunderschön oxidierte Regenbogenpatina auf der Unterseite des Standfußes. Diese natürliche Patina ist das Ergebnis einer jahrhundertelangen Oxidation und verleiht dem Stück eine einzigartige und faszinierende Optik. Zudem weist das Gefäß eine leichte Fundpatina auf, die seine Authentizität und die Spuren der Zeit eindrucksvoll dokumentiert.

Dieser Kelchkrater ist nicht nur ein bedeutendes Zeugnis der griechischen Töpferkunst, sondern auch ein wertvolles Sammlerstück, das sowohl historisch als auch ästhetisch von großer Bedeutung ist.


S E L T E N H E I T


Herkunft: Aus einer über 60 jährigen Antikensammlung. Erworben in den 1960er bis 1970er Jahren, Privat-Nachlass K. aus Frankfurt (Umgebung).


Die Artefakte waren Bestandteil einer Privatsammlung.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus Privatsammlungen und Nachlässen.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.