Griechisches Henkelgefäß

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Beschreibung

Griechisches Henkelgefäß in schöner Erhaltung aus der Antike.


Alter: 4. Jh. v. Chr.

Zustand/Form: Sehr schön erhalten

Dieses exquisite antike griechische Henkelgefäß, datiert auf das 4. Jahrhundert v. Chr., ist ein beeindruckendes Beispiel für die hohe Kunstfertigkeit der antiken Töpfer. Es präsentiert sich in sehr schönem Erhaltungszustand und zeugt von der technischen Versiertheit und dem ästhetischen Empfinden der damaligen Zeit.


Die Oberfläche des Gefäßes weist eine ansprechende schwarz-braune Färbung auf, die durch geschickte Glasurtechnik erzielt wurde und dem Objekt eine elegante Ausstrahlung verleiht. Der untere Bereich des Gefäßes ist farblos, was einen harmonischen Kontrast zur dunkleren Farbgebung des oberen Teils bildet und die filigrane Verarbeitung des Standes betont. Dieser Stand ist stabil und auch kunstvoll ausgearbeitet, was die Sorgfalt und Detailverliebtheit der antiken Handwerker unterstreicht.

Die Henkel des Gefäßes sind intakt und fügen sich harmonisch in das Gesamtbild ein. Sie sind nicht nur funktional, sondern tragen auch zur ästhetischen Anziehungskraft des Gefäßes bei.


Auf der Unterseite befindet sich eine Sammlernotiz in griechischer Sprache, die auf die Herkunft des Stücks hinweist und es in einen historischen Kontext einbettet: „4. Jh. v. Athen - Korinth“. Diese Notiz macht das Gefäß nicht nur zu einem Kunstwerk, sondern auch zu einem wertvollen Zeugnis der griechischen Geschichte und Kultur.



Herkunft: Aus altdeutscher Privatsammlung, Nachlass E.A. aus Baden-Württemberg. Erworben zwischen 1980er-1990er Jahren und früher.


Das Objekt war Bestandteil einer Privatsammlung.


Schutz von Kulturgütern:

Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.