Hellenistische Keramikfigur, Gottheit mit leoninischem Kopf
Beschreibung
Sammlungsauflösung
Hellenistische Keramikfigur einer Gottheit mit leoninischem Kopf auf Marmorsockel aus der Antike.
Alter: 4. - 3. Jh. v. Chr.
Größe: Höhe 15,8 cm, Breite 5,0 cm und Gewicht 210,2 g
Zustand/Form: Sehr gut erhalten (restauriert)
Diese antike hellenistische Keramikfigur einer Gottheit mit einem löwenartigen Kopf stammt aus dem 4. bis 3. Jahrhundert v. Chr. und ist ein beeindruckendes Beispiel für die Kunst und religiöse Symbolik jener Zeit. Die Figur hat eine Höhe von 15,8 cm, eine Breite von 5,0 cm und wiegt 210,2 g. Sie ist auf einem stabilen Marmorsockel montiert, der ihre Präsenz und Bedeutung unterstreicht.
Die Figur ist bemerkenswert gut erhalten, obwohl sie restauriert wurde, um ihre ursprüngliche Pracht wiederherzustellen. Die feine Keramikarbeit zeigt die Figur in einer majestätischen Haltung, wobei der leoninische Kopf besondere Aufmerksamkeit verdient. Der Löwenkopf symbolisiert in vielen Kulturen Stärke, Schutz und königliche Macht, was auf die Bedeutung der dargestellten Gottheit hinweist.
Diese Figur wurde wahrscheinlich als Votivgabe verwendet. Der Begriff „Ex voto“, der in der Objektbeschreibung aus dem Nachlass hervorgeht, stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „aus Gelübde“ oder „als Erfüllung eines Versprechens“. Er beschreibt Gegenstände, die als Dank oder zur Erfüllung eines Gelübdes in Heiligtümern oder Tempeln niedergelegt wurden. Solche Votivgaben waren Ausdruck tiefer religiöser Hingabe und wurden oft dargebracht, um die Gunst einer Gottheit zu erlangen oder um Dank für erhaltene Hilfe zu zeigen.
Herkunft: Diese private Sammlung eines Archäologie-Experten aus Südfrankreich wurde im Zeitraum zwischen den 1960er und 1990er Jahren aufgebaut. Erworben auf dem europäischen Kunstmarkt.
Das Objekt war Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.