Horus Falken Schmuckanhänger

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Beschreibung

Ägyptischer Schmuckanhänger des Horusfalken aus Kompositmaterial und Fayence

Material: dunkelgrün glasierte Fayence

Datierung: ca. 1070 - 500 Jahre v. Chr.



Beschreibung:

Der Schmuckanhänger hat eine dunkelgrüne Farbgebung.
Modelliert ist eine äußerst filigrane Fayencearbeit des Horusfalken in vollständiger Erhaltung.

Das Amulett ist in einer wundervollen Handwerkskunst hergestellt
und befindet sich in einem sehr guten Zustand mit altersbedingten Spuren.

Horus ist ein Falkengott, der das Königtum symbolisiert, und ein Himmelsgott. Der Falke war der Beherrscher des Luftraumes. Die Pharaonen wurden im Alten Ägypten bereits von den ersten Dynastien an als Verkörperung des Horus angesehen. Ihr Name wurde umrahmt von einer Hieroglyphe, die als Palastfassade gedeutet wird, auf der ein Falke saß, mit der Bedeutung: „Horus in seinem Palast“. Dies ist die älteste Königstitulatur Ägyptens. Horus wurde als Sohn des Totengottes Osiris und der Göttin Isis verehrt. Er wurde allerdings auch als Sohn des Re angesehen. Sein Name bedeutet soviel wie „der Ferne“. In der Bezeichnung Harachte – „Horus vom Horizont“, wird sein Aspekt als Himmelsgott deutlich. Er wurde als Firmament angesehen. Sonne und Mond wurden als „Augen des Horus“ (Sonnenauge und Mondauge) angesprochen. In Heliopolis verschmolz er mit dem Sonnengott zu Re-Harachte

(Quelle: https://www.aegypten-online.de/religion-aegypten/goetter/horus.htm)



B E S T O F C O L L E C T I O N


Maße:

Länge 1,45 cm und Breite 0,95 cm
Gewicht 0,4 g


Zustand:

Sehr gut erhalten (siehe Bilder)


Provenienz: Nachlass aus den Niederlanden zuvor in Kölner Privatsammlung seit den 1980er Jahren. Weitere Details sind bekannt.


Echtheit:

Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.

Das Artefakt war Bestandteil einer Privat-Sammlung.



Schutz von Kulturgütern:


Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.

Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.


Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.