Keltische Augenperle II
Beschreibung
Keltische Schmuckglasperle mit Augenverzierungen.
Material: Antikglas mit schöner Patina
Datierung: 3. - 1. Jh. v. Chr.
Beschreibung:
Diese antike Glasperle ist ein außergewöhnliches Beispiel keltischer Handwerkskunst aus dem 3. bis 1. Jahrhundert v. Chr. Sie zeichnet sich durch eine seltene und kunstvolle Doppel-Augenverzierung aus, die sie zu einem faszinierenden Artefakt der keltischen Kultur macht.
Die Perle besitzt eine warme, gelbe Grundfarbe, die harmonisch mit den sorgfältig gestalteten Augenverzierungen in Blau und Weiß kontrastiert. Diese lebhaften Farben zeigen trotz des Alters noch eine schöne Leuchtkraft, was auf die hohe Qualität der Glasherstellung hinweist.
Die dekorative Doppel-Augenverzierung ist das auffälligste Merkmal dieser Perle. Die „Augen“ bestehen aus zwei konzentrischen Kreisen – der äußere Kreis ist in einem tiefen Blau gehalten, während der innere Kreis in strahlendem Weiß erscheint. Diese Augenmotive sind symmetrisch um die Perle angeordnet und verleihen ihr ein hypnotisches und zugleich harmonisches Aussehen.
Die Perle ist mit einer wunderschönen, natürlichen Patina überzogen, die sich im Laufe der Jahrhunderte gebildet hat. Diese Patina verleiht dem Stück eine authentische, historische Aura und hebt seine antike Herkunft hervor.
Glasperlen mit Augenverzierung hatten bei den Kelten vermutlich eine symbolische oder schützende Bedeutung. Sie wurden oft als Amulette getragen, um vor bösen Blicken oder Unglück zu schützen, und waren zugleich Ausdruck von Status und künstlerischem Geschmack.
Maße:
Durchmesser 1,4 cm, Höhe 0,7 cm
Gewicht 1,6 g
Zustand:
Sehr gut erhalten
Provenienz:
Aus 40-jähriger altdeutscher Sammlung, Nachlass aus Baden-Württemberg. Weitere Details sind bekannt.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privat-Sammlung
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.