Keltische Ohrringe mit Augenperlen

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Beschreibung

Keltisches Ohrring-Paar mit Augenperlen aus Glas.
Material: Antikglas mit wunderschöner Patina

Datierung: 2. Jh. v. Chr.


Beschreibung:

Ein außergewöhnliches Paar, modern von einer Schmuckdesignerin entworfen mit antiken keltischen Glasaugenperlen. Die Ohrringe bestehen aus einem spiralförmigen vergoldeten Spiraldraht. Die Spirale ist das älteste Symbol der keltischen Kultur und soll die Sonne oder ätherische Strahlungsenergie darstellen.

Die keltischen Augenperlen zeigen vielfache Augen in den Farben Blau und Weiß auf einem gelben Hintergrund und stammen aus der Zeit zwischen dem 4. und 2. Jahrhundert vor Christus.

Die mehrschichtigen Augenperlen werden durch das Verschmelzen von Glasstäben in verschiedenen Farben hergestellt, die dann in kleine Stücke geschnitten und in eine erhitzte Matrize gepresst werden. Anschließend werden die Ringperlen sorgfältig geglättet und poliert.

Der Glaube an den "Bösen Blick" reicht über einen Zeitraum von etwa 5.000 Jahren zurück und ist in zahlreichen antiken Kulturen im Mittelmeerraum verankert. Diese Perlen dienen als Amulette oder Talismane, um den schädlichen Blick abzuwenden. Die festen Augen sollen den malevolen Blick zurück auf den Verursacher reflektieren.

In der keltischen Mythologie war dieses Design äußerst beliebt, und an vielen keltischen Stätten in ganz Europa wurden Perlen mit dem "Bösen Blick" entdeckt. Der Glaube an den "Bösen Blick" und die dazugehörigen Perlen gewannen auch bei den Phöniziern, Persern, Griechen, Römern und Osmanen an Popularität.


Maße: Länge 4,8 cm, Gewicht gesamt 2,9 g


Zustand:

Sehr gut erhalten


Provenienz:

40 jährigen internationalen Antikensammlung, niederländischer Sammlungsnachlass. Zuvor in britischer Antiken-Schmucksammlung. Weitere Details sind bekannt.



Echtheit:

Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.

Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.

Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.

Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.