Keramikscheibe zur Brotherstellung und Gefäß von der Lausitzer Kultur

290,00 €
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Beschreibung

Sammlungsauflösung Bronzezeit


Zum Verkauf steht eine seltene Keramikscheibe mit kleinem Gefäß
von der Lausitzer Kultur.


Alter: ca. 1.300 Jahre v.Chr. - 500 Jahre v. Chr.
Größe: Durchmesser der Scheibe 13,3 cm, Stärke 0,7 cm und Gewicht 186,4 g. Höhe des Gefäßes 4,1 cm und Gewicht 35,3 g.


Zustand/Form: Sehr schön erhalten (ergänzt, restauriert)


Diese antike und seltene Keramikscheibe, verbunden mit einem kleinen Gefäß, entstammt der Lausitzer Kultur und präsentiert sich als faszinierendes Relikt aus einer Ära, die auf etwa 1.300 bis 500 Jahre v. Chr. zurückgeht. Das Ensemble diente höchstwahrscheinlich der Brot- oder Fladenherstellung und erzählt uns viel über die kulinarischen Praktiken dieser antiken Gesellschaft.


Die Keramikscheibe, die auf hohe Temperaturen erhitzt wurde, trägt die Spuren einer kunstfertigen Herstellung. Das Material wurde geschickt bearbeitet und zeigt eine bemerkenswerte Erhaltung, trotz der Ergänzungen und Restauration.


Die Funktionalität der Scheibe als Werkzeug zur Brot- oder Fladenherstellung wird durch ihre spezielle Bearbeitung deutlich. Die hohe Temperaturbehandlung ermöglichte eine effiziente Nutzung, indem dünn ausgerollte Teigmasse auf der Oberfläche verteilt und gebacken werden konnte. Diese Methode lässt auf eine fortgeschrittene Kenntnis von Koch- und Backtechniken schließen.


Das kleine Gefäß, das dem Ensemble beigefügt ist, könnte für kleinere Zutaten wie Gewürze oder Öle verwendet worden sein. Dies verdeutlicht nicht nur den praktischen Aspekt, sondern auch die Vielfalt und Sorgfalt bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln in der Lausitzer Kultur.



Die Objekte waren Bestandteil einer Privatsammlung.



Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.