Neolithische Pfeilspitzen und Messerklinge aus Nordafrika II
Beschreibung
Neolithische Pfeilspitzen und Messerklinge aus dem Neolithikum aus Nordafrika in seltener Form.
Material: Achatgestein und Silex
Datierung: 10.000 Jahre - 2.000 Jahre v. Chr.
Beschreibung:
Diese antiken Pfeilspitzen aus dem Neolithikum Nordafrikas sind faszinierende Artefakte, die eine beeindruckende Reise durch die Zeit von 10.000 bis 2.000 Jahren v. Chr. dokumentieren. Hergestellt aus Achatgestein und Silex, spiegeln diese Pfeilspitzen die handwerkliche Meisterschaft und das technologische Geschick der prähistorischen Gemeinschaft wider, die sie geschaffen hat.
Die präzise Bearbeitung beider Seiten der Pfeilspitzen zeugt von einer sorgfältigen handwerklichen Herangehensweise, bei der jedes Detail mit Bedacht gestaltet wurde.
Die Auswahl von Achatgestein als Hauptmaterial für diese Pfeilspitzen ist besonders bemerkenswert. Achat, mit seiner robusten Natur und attraktiven Maserung, verlieh den Pfeilspitzen nicht nur eine gewisse Haltbarkeit, sondern trug auch zur Schönheit und Einzigartigkeit dieser Artefakte bei.
Diese Pfeilspitzen sind nicht nur funktionale Jagdwerkzeuge, sondern auch kulturelle Ausdrücke der damaligen Gesellschaft. Sie repräsentieren nicht nur die Notwendigkeiten des Überlebens, sondern auch den künstlerischen Ausdruck und die technologische Innovation, die im Neolithikum in Nordafrika florieren. Dieses seltene Erbe vermittelt uns einen Einblick in die Welt und das handwerkliche Geschick unserer Vorfahren vor Tausenden von Jahren.
Maße:
Länge zwischen 5,15 cm und 3,6 cm und Gewicht gesamt 11,05 g
Zustand:
Sehr gut erhalten
Provenienz:
Aus einer über 30-jährigen Antikensammlung, altdeutsche Sammlung S.N.. Erworben in der Galerie G.M. FO: Nordafrika
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.