Römische Goldohrringe (Paar)
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein seltenes und wunderschönes Paar römischer Goldohrringe aus dem römischen Imperium.
Alter: 2. - 3. Jh. n. Chr.
Größe: Länge 2,05 cm und 1,95 cm. Gewicht gesamt 3,0 g
Zustand/Form: Sehr gut erhalten
Dieses seltene und exquisit gefertigte Paar römischer Goldohrringe stammt aus dem 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. und bietet einen faszinierenden Einblick in die elegante Schmuckkunst des antiken römischen Imperiums. Die Ohrringe sind in hervorragendem Zustand erhalten und zeigen eine meisterhafte Verarbeitung und detailreiche Gestaltung.
Die Ohrringe sind als Bügelohrringe ausgeführt, wobei der Bügel kunstvoll verdreht (tordiert) ist, was ihnen eine edle und zugleich dynamische Erscheinung verleiht. Der Bügel ist in feinem Gold gearbeitet und verleiht den Ohrringen eine subtile Eleganz.
Jeder Ohrring ist mit einem halbkugelförmigen Schild versehen, der von einem pseudo-tordierten Draht umrahmt wird. Diese raffinierte Umrahmung betont die Form des Schildes und verleiht den Ohrringen eine zusätzliche Dimension und Tiefe. Im Zentrum des Schildes befindet sich eine prächtige Granulatperle, die dem Design einen Hauch von Luxus und Feinheit verleiht.
Diese Ohrringe sind ein hervorragendes Beispiel für die kunsthandwerkliche Fertigung römischen Schmucks und stellen ein seltenes und wertvolles Stück antiker Eleganz dar. Sie sind ideal für Sammler und Liebhaber antiker Kunstwerke, die ein außergewöhnliches Stück römischer Geschichte schätzen.
Herkunft: Ehemalige Privatsammlung von L. H. (Rheinland). Die Sammlung, die seit über 20 Jahren besteht, umfasst ausgewählte Kunstwerke und Artefakte von außergewöhnlichem historischen und ästhetischen Wert. Die Ohrringe wurden vor 2000 auf dem europäischen Kunstmarkt erworben.
Schutz von Kulturgütern:
Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen. Dies trifft auch auf Funde aus den deutschen Bundesländern zu, wo der Verkauf nach wie vor legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.