Römische Öllampe mit bärtigem Mann
Beschreibung
Zum Verkauf steht eine römische Öllampe mit bärtigem Mann aus dem römischen Imperium.
Alter: ca. 1. - 3. Jh. n. Chr.
Zustand/Form: Sehr schön erhalten (mit Fehlstelle)
Maße: Länge 9,5 cm und Breite 7,8 cm und Gewicht 84,2 g.
Diese römische Öllampe, datiert auf das 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr., ist ein sehr schönes Beispiel für römische Kunst und Handwerkskunst. Die Lampe ist aus Ton gefertigt und zeichnet sich durch ein faszinierendes dekoratives Element aus: den Kopf eines bärtigen Mannes, der einen Lorbeerkranz trägt. Mit einer Länge von 9,5 cm, einer Breite von 7,8 cm und einem Gewicht von 84,2 g ist sie kompakt und gut proportioniert.
Der bärtige Mann auf der Lampe ist detailreich gestaltet und trägt einen Lorbeerkranz, ein Symbol, das in der römischen Antike für Ehren, Siege und hohe Auszeichnungen stand. In der römischen Welt trugen Lorbeerkränze häufig siegreiche Generäle und Triumphatoren während ihrer Triumphzüge durch Rom. Auch Kaiser und andere hochrangige Persönlichkeiten wurden in Darstellungen und Münzen oft mit Lorbeerkränzen versehen, um ihre Autorität und ihren Ruhm zu betonen.
Diese Öllampe ist sehr schön erhalten, obwohl sie eine Fehlstelle aufweist. Trotz dieser Mängel bleibt der kunstvolle Lorbeerkranz des bärtigen Mannes deutlich sichtbar und zeigt die präzise Handwerkskunst der römischen Töpfer. Die Lampe bietet einen Einblick in die symbolischen und kulturellen Werte des römischen Imperiums.
Auf der Unterseite befindet sich ein Töpferstempel.
Herkunft: Nachlass aus alt-französischer Sammlung D.B. In Familienbesitz seit ca. 1980er Jahren. Erworben ehemals auf dem südeuropäischen Kunstmarkt.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen. Dies trifft auch auf Funde aus den deutschen Bundesländern zu, wo der Verkauf nach wie vor legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.