Römische Öllampe mit Männerkopf mit Stierhörnern
Beschreibung
Zum Verkauf steht eine römische Öllampe mit Männerkopf mit Stierhörnern aus dem römischen Imperium.
Alter: ca. 1. - 3. Jh. n. Chr.
Zustand/Form: Sehr schön erhalten (mit Fehlstelle am Griff)
Maße: Länge 11,3 cm und Breite 8,2 cm und Gewicht 94,5 g.
Diese römische Öllampe, datiert auf das 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr., ist ein bemerkenswertes Zeugnis römischer Kunst und Handwerkskunst. Die Lampe ist aus Ton gefertigt und zeichnet sich durch den eindrucksvollen Männerkopf mit Stierhörnern aus, der kunstvoll in die Vorderseite der Lampe integriert ist.
Mit einer Länge von 11,3 cm, einer Breite von 8,2 cm und einem Gewicht von 94,5 g ist die Lampe handlich und gut proportioniert. Die Gesichtszüge sind sorgfältig modelliert, wodurch die künstlerische Fähigkeit und das Geschick der damaligen Handwerker hervorgehoben werden.
Eine kleine Fehlstelle am Griff der Lampe ist vorhanden, was jedoch den Gesamteindruck und die historische Bedeutung des Objekts nicht mindert. Diese Lampe bietet einen faszinierenden Einblick in das Alltagsleben im römischen Imperium und in die religiösen oder symbolischen Vorstellungen.
Insgesamt ist diese römische Öllampe ein wunderbares Beispiel antiker Kunst, das die Ästhetik und Funktionalität der römischen Alltagsgegenstände verkörpert. Sie erzählt die Geschichte einer Zeit, in der solche Lampen nicht nur zur Beleuchtung dienten, sondern auch als kunstvolle Objekte geschätzt wurden, die das kulturelle und künstlerische Erbe des römischen Imperiums widerspiegeln.
Herkunft: Nachlass aus alt-französischer Sammlung D.B. In Familienbesitz seit ca. 1980er Jahren. Erworben ehemals auf dem südeuropäischen Kunstmarkt.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen. Dies trifft auch auf Funde aus den deutschen Bundesländern zu, wo der Verkauf nach wie vor legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.