Römische Panzerung von Pferdegeschirr

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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf stehen drei römische Panzerung-Beschläge von Pferdegeschirr der Reiter-Legion Ala.


Alter: ab 2. Jh. n. Chr. und später

Größe: Länge/Durchmesser zwischen 5,8 cm und 4,2 cm, Gewicht gesamt 86,9 g.

Zustand/Form: Sehr gut erhalten

Diese drei antiken römischen Panzerung-Beschläge, die einst Teil des Pferdegeschirrs der Reiter-Legion Ala waren, bieten einen faszinierenden Einblick in die militärische Ausrüstung und die Handwerkskunst des römischen Reiches. Zwei dieser Beschläge zeichnen sich durch ihre charakteristische Kopfplattenform aus, die sie als "muschelförmige Beschläge" identifiziert. Diese Art von Beschlägen war insbesondere in der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts nach Christus bekannt und wurde bis in das frühe 4. Jahrhundert verwendet.

Die muschelförmigen Beschläge sind für ihre auffällige Form und Verwendung im nordwestlichen Teil des römischen Reiches bekannt, wo auch die einzige nachgewiesene Produktionsstätte dieser Art gefunden wurde. Auf der Vorderseite präsentieren sich diese Beschläge mit ihrer markanten Muschelform, die sowohl funktionale als auch dekorative Elemente vereint. Die Rückseite ist mit zwei Befestigungsstiften ausgestattet, deren gestauchte Enden auf eine primäre Zierfunktion hinweisen. Diese Beschläge dienten nicht nur dazu, die Panzerung der Pferde zu verstärken, sondern verliehen den Reitern auch eine imposante Erscheinung auf dem Schlachtfeld.

Durch ihre Präsenz erzählen diese antiken römischen Panzerung-Beschläge Geschichten von tapferen Legionären, die auf ihren stolzen Pferden durch die Ebenen des römischen Reiches ritten, bereit, für Ruhm und Ehre zu kämpfen. Sie sind nicht nur Artefakte vergangener Tage, sondern auch Fenster in eine Zeit, in der das römische Imperium auf seinem Höhepunkt stand und seine militärische Macht mit Stolz und Entschlossenheit zur Schau trug.



Herkunft: Aus einer über 40 jährigen Antikensammlung,
altdeutscher Nachlass H.G., erworben vor 1980. Aus süddeutscher Sammlung. Weitere Details sind bekannt.


Die Objekte waren Bestandteil einer Privatsammlung.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.