Römische Reibschale, Mortarium
Beschreibung
Römische Reibschale, Mortarium
Material: Keramik
Datierung: 2. - 3. Jh. n. Chr.
Beschreibung:
Die antike römische Reibschale, auch bekannt als Mortarium, datiert aus dem 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. und stellt ein bemerkenswertes Beispiel für handwerkliches Können und funktionales Design der antiken römischen Keramikherstellung dar.
Hergestellt aus hochwertigem braun-beigem gebranntem Terrakottamaterial, präsentiert die Mortarium eine ansprechende filigrane Ausführung. Die Oberfläche ist sorgfältig bearbeitet, um eine glatte und dennoch griffige Textur zu gewährleisten, die für das Zerkleinern und Mischen von Lebensmitteln ideal ist. Im Römischen Reich wurden Keramikgefäße, die zum Zerreiben und Mischen von Milchprodukten, Kräutern und Gewürzen verwendet wurden, als Mortarium bezeichnet (lateinisch: Reibschüssel oder Reibschale). Der Name "Moretum", der ein einfaches römisches Gericht bezeichnet - eine Art Pesto -, leitet sich von dem Begriff Mortarium ab.
Mit einem Gesamtdurchmesser von 23,8 cm und einer Höhe von 7,3 cm bietet die Mortarium ausreichend Platz für die Zubereitung von Speisen in größeren Mengen. Ihr Gewicht von 837 g verleiht ihr eine robuste Stabilität während des Gebrauchs.
Obwohl sie ein beachtliches Alter aufweist, ist der Zustand dieser Reibschale bemerkenswert gut erhalten, trotz einiger kleiner Reparaturen.
Diese Mortarium ist nicht nur ein faszinierendes Artefakt der römischen Kultur, sondern auch ein praktisches Werkzeug, das Einblicke in die kulinarischen Praktiken und die Lebensweise der antiken römischen Gesellschaft bietet.
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Maße:
Durchmesser gesamt 23,8 cm und Höhe 7,3 cm
Gewicht 837 g
Zustand:
Sehr gut bis gut erhalten (geklebt)
Provenienz:
Aus einer über 60 jährigen Antikensammlung, aus Sammlungs-Nachlass (Mecklenburg-Vorpommern). Sammlung aus Süddeutschland (Bayern). Weitere Details sind bekannt.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.