Römischer Armreif aus azurblauem Glas
Beschreibung
Römischer Armreif aus azurblauem Glas.
Material: Antikglas mit wunderschöner Patina
Datierung: 1. - 3. Jh. n.Chr.
Beschreibung:
Dieser römische Armreif aus azurblauem Glas ist ein faszinierendes Beispiel antiker Handwerkskunst, vermutlich für ein Kind gefertigt. Gefertigt aus Antikglas mit einer wunderschönen Patina, stammt das Artefakt aus dem 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr. Der Armreif besticht durch seine filigrane Verarbeitung, die die hohe Kunstfertigkeit der römischen Glasmacher zeigt. Die Glasfarbe des Reifs ist teilweise irisierend, was ihm eine lebendige und changierende Ästhetik verleiht und seine künstlerische Qualität unterstreicht.
Dieses kunstvoll gestaltete Schmuckstück ist nicht nur ein Zeugnis für die handwerklichen Fähigkeiten der römischen Antike, sondern auch ein bezauberndes Beispiel für die Schönheit und den Reichtum der damaligen Schmuckkultur. Es diente möglicherweise nicht nur als Schmuck, sondern auch als Ausdruck von Status und persönlichem Stil in der römischen Gesellschaft, wo die Verwendung von Farben und Materialien einen hohen ästhetischen Wert besaß.
Der Kinderarmreif zeigt, wie bereits für junge Generationen hochwertige Schmuckstücke hergestellt wurden, was sowohl den kulturellen als auch den sozialen Aspekt der römischen Gesellschaft verdeutlicht. Seine zierliche Größe und die Wahl des azurblauen Glases vermitteln eine besondere Fürsorge und Zuneigung, die antike Eltern ihren Kindern durch solche Kleinode ausdrückten.
Maße:
Durchmesser 4,9 cm und Stärke 0,5 cm
Gewicht 4,95 g
Zustand:
Sehr gut erhalten (kleine Fehlstelle)
Provenienz:
Ehemalige private, alt-französische Sammlung. Zuletzt in Antikensammlung T.M.
Ehemaliger Nachlass Hr. Guillemant, gesammelt ab ca. 1940 - 2000er Jahre.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privat-Sammlung
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.