Römischer Glasbecher, Trinkbecher
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein wunderschöner und seltener,
römischer Glasbecher
in schöner Erhaltung
Alter: 1. - 2. Jh. n.Chr.
Größe: Höhe des Bechers 6,2 cm und Durchmesser max. 6,6 cm
Gewicht des Bechers 77,0 g
Zustand/Form: Sehr schön erhaltenes Gefäß (restauriert) -
Der vorgestellte römische Glasbecher ist ein wahres Juwel aus dem 1. bis 2. Jahrhundert n.Chr., ein seltenes Zeugnis römischer Glaskunst in herausragender Erhaltung. Mit einer Höhe von 6,2 cm und einem maximalen Durchmesser von 6,6 cm ist dieser Becher ein fein gearbeitetes Meisterwerk der Antike, mit einem Gewicht von 77,0 g.
Das Glas des Bechers präsentiert sich in einer faszinierenden hellgrünen Schattierung, die bei Lichteinfall sanft schimmert. Die Form des Bechers zeugt von meisterhafter Handwerkskunst: Der Körper des Bechers verjüngt sich etwas nach oben in konischer Form, während die randlose Lippe sanft nach außen geschwungen und gerade abgeschnitten ist. Der untere Teil des Bechers verengt sich, um schließlich in einen leicht abgeflachten Standfuß überzugehen. Ein angedeuteter Zierstreifen schmückt den unteren Bereich des Bechers, was dem Gesamtbild eine zusätzliche ästhetische Dimension verleiht.
Die Herkunft des Glases liegt im östlichen Mittelmeerraum, was auf eine hochgeschätzte Produktion aus diesem künstlerisch und handwerklich bedeutenden Teil der antiken Welt hinweist. Die filigrane Verarbeitung und die wunderschöne Formgebung des Bechers zeugen von der meisterlichen Handwerkskunst der damaligen Glasbläser, die es verstanden, ein Kunstwerk von solcher Anmut und Seltenheit zu schaffen. Trotz des Alters ist das Glasgefäß außerordentlich gut erhalten, auch restauriert, was seinen historischen Wert und seine ästhetische Schönheit noch weiter unterstreicht.
S E L T E N H E I T
Herkunft: Aus französischem Nachlass durch familiäre Abstammung, Privatsammlung Paul Gaudin (1858-1921), Archäologe, Ingenieur und Großspender des Museums Louvre in Paris.
Die Artefakte waren Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.