Römischer Glasflakon

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verfügbar
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Beschreibung

Zum Verkauf steht ein wunderschöner und seltener,
römischer Glasflakon
in sehr schöner Erhaltung


Alter: 1. - 2. Jh. n.Chr.
Größe: Höhe 15,0 cm und Breite max. 4,9 cm und Gewicht gesamt 56,7 g


Zustand/Form: Sehr schön erhaltenes Gefäß

Wunderschön gearbeitetes Glasgefäß mit leicht auswerfend ausgearbeitetem Rand.
Das Glasgefäß ist äußerst filigran mit dünn gearbeiteten Seiten und in einer wunderschönen Formgebung hergestellt.
Die Farbgebung ist grün-leuchtend und auf der Glasoberfläche sind zum Teil irisierende Farben und Fundpatina zu sehen.


Der vorgestellte antike römische Glasflakon ist ein beeindruckendes Beispiel für die subtile Eleganz und technische Finesse der römischen Glaskunst. Dieses exquisite Glasgefäß fasziniert durch seine dünne Glasstruktur, die nicht nur die Virtuosität der römischen Glasmacher unterstreicht, sondern auch die Schönheit und Zartheit vergangener Epochen einfängt.


Die dünne Glasstruktur des Flakons ist ein technisches Meisterwerk, das die Fähigkeiten der römischen Glaskünstler in der Kontrolle und Manipulation dieses anspruchsvollen Materials demonstriert.

Die sehr schöne Erhaltung dieses antiken römischen Glasflakons ist bemerkenswert, da sie auf eine sorgfältige Bewahrung über die Jahrhunderte hinweg hinweist. Diese Erhaltung trägt zur zeitlosen Schönheit des Flakons bei, das nicht nur ein Kunstwerk, sondern auch ein Fenster in die feine Kunstfertigkeit und ästhetische Vorlieben der römischen Kultur ist. Dieser Flakon ist mehr als nur ein Behältnis – er ist ein kostbares Relikt vergangener Eleganz und eine Hommage an die Kunst des Glasmachens in einer vergangenen Ära.


S E L T E N H E I T


Herkunft: Aus franz. Nachlass durch familiäre Abstammung, Privatsammlung P. Gaudin, Archäologe und Großspender des Museums Louvre in Paris.



Die Artefakte waren Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.


Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.