Römischer Goldschmuck mit blauem Stein

350,00 €
verkauft
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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf steht ein wunderschön gearbeiteter römischer Goldschmuck aus dem römischen Imperium.


Alter: 1. - 3. Jh. n. Chr. (kaiserzeitlich)
Größe: Länge 1,9 cm und Gewicht 2,7 g.

Zustand/Form: Sehr schön erhalten

Dieser exquisite römische Goldschmuck aus dem Zeitraum des 1. bis 3. Jahrhunderts n. Chr. ist ein faszinierendes Beispiel für die raffinierteste Kunstfertigung des antiken Römischen Imperiums. Der Schmuck präsentiert sich in perfektem Zustand und verkörpert die Eleganz und das kunsthandwerkliche Können der kaiserzeitlichen Goldschmiedekunst.


Im Mittelpunkt des Schmucks befindet sich ein längsovaler, hellblauer Glasstein oder Lapislazuli mit witterungsbedingten Spuren, der in der Antike für seine seltene und geschätzte Farbe bekannt war. Der Stein ist präzise gefasst und strahlt eine ruhige, himmlische Eleganz aus. Die zarte, aber robuste Fassung des Steins hebt die leuchtende Farbe hervor und unterstreicht die Exklusivität des Stücks.


Auf der Rückseite des Schmucks sind zwei Haken angebracht, die für die Befestigung an einem Kleidungsstück oder Accessoire gedacht sind. Diese feinen Details bezeugen das durchdachte Design und die Funktionalität des Schmuckstücks, das sowohl ästhetisch ansprechend als auch praktisch ist.

Dieses Schmuckstück ist ein bemerkenswertes Zeugnis antiker Handwerkskunst und stellt eine wertvolle Ergänzung für Sammler und Liebhaber antiker Kunst dar. Es verbindet zeitlose Schönheit mit historischer Bedeutung und bleibt ein einzigartiges Erbstück aus der römischen Kaiserzeit.



Herkunft: Ehemalige Privatsammlung von L. H. (Rheinland). Die Sammlung, die seit über 20 Jahren besteht, umfasst ausgewählte Kunstwerke und Artefakte von außergewöhnlichem historischen und ästhetischen Wert. Die Ohrringe wurden vor 2000 auf dem europäischen Kunstmarkt erworben.



Schutz von Kulturgütern:

Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.