Römischer Henkelkrug

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Beschreibung

Sammlungsauflösung


Zum Verkauf steht ein römischer Henkelkrug in schöner Erhaltung aus der Antike.

Alter: 1. - 3. Jh. n. Chr.

Größe: Höhe 21,9 cm, Durchmesser 13,9 cm und Gewicht 828 g.

Zustand/Form: Sehr schön erhalten


Dieser antike römische Henkelkrug, datiert auf das 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr., ist ein hervorragendes Beispiel für die Kunstfertigkeit der römischen Keramik und zeugt von der hohen Handwerkskunst der damaligen Zeit. Der Krug befindet sich in schöner Erhaltung aus der Antike.


Der Henkelkrug präsentiert sich in einer zylindrischen Formgebung. Die zylindrische Form verleiht dem Krug eine klassische und zugleich funktionale Ästhetik. Der Henkel ist sorgfältig ausgearbeitet und zeigt die geschickte Handwerkskunst der römischen Keramiker. Dieser Henkel, der aus dem dünneren Aufguss des Gefäßes gearbeitet ist, ergänzt die Form des Kruges und bietet eine praktische Funktionalität beim Tragen und Ausgießen.


Das Gefäß ist vollständig intakt und weist keinerlei Restaurierungen auf, was seine historische Authentizität unterstreicht. Die Keramik des Kruges hat eine schöne beige Farbgebung mit leichten rötlichen Nuancen, die durch den Brennprozess und die natürliche Alterung des Materials entstanden sind. Diese Farbtöne tragen zur ästhetischen Attraktivität des Kruges bei und spiegeln den typischen Stil der römischen Keramiken wider.



Herkunft:

Aus einer über 70 jährigen Antikensammlung, niederrheinischer Nachlass Dr. W., ehemals erworben in diversen Galerien in den Jahren 1950-1980. Vorgängersammlungen sind wahrscheinlich.




Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung. Rechnung intern vorhanden.


Schutz von Kulturgütern:

Alle von uns angebotenen Artefakte entstammen renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen sowie aus Nachlässen erworben. Die Provenienz jedes Stückes ist dokumentiert und wird Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs und der Ausfuhr unterlagen diese Objekte keinen rechtlichen Beschränkungen. Dies trifft auch auf Funde aus den deutschen Bundesländern zu, wo der Verkauf nach wie vor legal ist.

Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.