Schmuckanhänger aus dem neubabylonischen Reich
Beschreibung
Sammlungsauflösung
Zum Verkauf steht ein seltener Schmuckanhänger aus Stein von einer stehenden männlichen Figur, die Arme an seinen Seiten mit nacktem Körper.
Alter: 1000 - 500 Jahre v. Chr. (naher Osten)
Größe: Länge 2,8 cm, Breite 0,75 cm, Tiefe 0,6 cm und Gewicht 1,3 g.
Zustand/Form: Sehr gut erhalten (VZ)
Dieser antike Schmuckanhänger stammt aus dem Zeitraum von 1000 bis 500 v. Chr. aus dem Nahen Osten, einer Zeit, die von verschiedenen bedeutenden Kulturen geprägt war, darunter das Neubabylonische Reich. Der Anhänger ist ein bemerkenswertes Beispiel für die Kunst und das Handwerk dieser Epoche und zeigt eine stehende männliche Figur mit den Armen an den Seiten und einem nackten Körper.
Mit einer Länge von 2,8 cm, einer Breite von 0,75 cm, einer Tiefe von 0,6 cm und einem Gewicht von 1,3 g ist dieser Anhänger klein, aber sehr filigran gearbeitet und in einem Stück erhalten. Das Gestein, aus dem der Anhänger gefertigt ist, hat eine dunkelrote-braune Farbe, die dem Stück eine warme und ansprechende Ausstrahlung verleiht.
Die Seiten des Anhängers sind geschliffen und leicht poliert, was dem Stein eine glatte und angenehme Textur verleiht. Dies zeigt die Sorgfalt und das handwerkliche Geschick, das bei der Herstellung dieses Schmuckstücks angewendet wurde. Die Öse des Anhängers ist intakt, was darauf hinweist, dass er bereit war, an einer Kette oder einem Band getragen zu werden.
Die stehende männliche Figur des Anhängers könnte eine symbolische Bedeutung haben, möglicherweise als Darstellung eines Fruchtbarkeitsgottes oder als Schutzamulett. In der Zeit des Neubabylonischen Reiches war die Verehrung von Göttern und Göttinnen sowie die Verwendung von Schmuck mit religiöser Bedeutung weit verbreitet.
Herkunft: Aus einer über 30 jährigen Antikensammlung, französischer Nachlass, Galerie M. A., gesammelt in den 1990er Jahren und früher.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privatsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.