Schmuckanhänger aus Silber (vergoldet) mit reicher Verzierung
Beschreibung
Sammlungsauflösung
Zum Verkauf steht ein seltener und
wunderschöner Schmuckanhänger aus Silber (vergoldet) aus der Wikingerzeit.
Alter: 9. - 12. Jh. n. Chr.
Größe: Länge 2,75 cm, Breite 1,6 cm und Gewicht 8,0 g
Zustand/Form: Sehr gut erhalten
Dieser exquisite Anhänger aus der Wikingerzeit beeindruckt durch seine bemerkenswerte handwerkliche Fertigung und kunstvolle Gestaltung. Er ist ei-förmig und besitzt eine intakte Öse, die für seine damalige Befestigung am Gewand oder einer Kette sorgte. Der Anhänger besticht durch eine sorgfältig ausgearbeitete Verzierung und zeigt witterungsbedingte Spuren sowie eine winzige Delle, die seine historische Authentizität unterstreichen.
Verzierungen und Struktur:
- Oberer Bereich: Drei parallel verlaufende Reihen von Globuli-Kugeln umrahmen den Anhänger, verleihen ihm Struktur und eine ansprechende ästhetische Dimension.
- Mittelteil: Ein zierliches vergoldetes Band schmückt diesen Teil des Anhängers, das durch seine Goldakzente eine elegante Note hinzufügt.
- Unterer Bereich: Die kunstvolle Gestaltung setzt sich hier fort mit nach unten weisenden Dreiecken, die ebenfalls mit Globuli-Kugeln verziert sind. Diese Dreiecke geben dem Anhänger ein dynamisches und gleichzeitig harmonisches Aussehen.
- Boden: Ein doppelreihiges Globuli-Band schließt den Anhänger ab und ergänzt die symmetrische und zugleich kunstvolle Gestaltung.
Dieser Schmuckanhänger ist nicht nur ein Zeugnis der bemerkenswerten Goldschmiedekunst aus der Wikingerzeit, sondern auch ein faszinierendes Beispiel für deren ästhetisches Empfinden und symbolische Ausdrucksweise. Die Kombination aus Silber und Vergoldung, verbunden mit der einzigartigen Form und den feinen Verzierungen, macht dieses Stück zu einem wertvollen Artefakt aus der Wikingerzeit, das sowohl historisch als auch künstlerisch von großer Bedeutung ist.
Herkunft: Aus einer über 60 jährigen Antikensammlung, Nachlass aus nordeuropäischer Sammlung aus Estland, erworben ehemals aus schwedischem Nachlass der 1960er Jahre. Weitergabe durch Erbschaft.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung.
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus einer Privat-Altsammlung,
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.