Wikinger-Silberbarren, Hacksilber
Beschreibung
Seltener Wikinger-Silberbarren / Hacksilber.
Material: Silber mit schöner Patina
Datierung: 9. - 11. Jh. n. Chr.
Beschreibung:
Dieser bemerkenswerte antike Silberbarren oder Hacksilber stammt aus dem 9. bis 11. Jahrhundert n. Chr., einer faszinierenden Periode in der Geschichte Skandinaviens, die für ihre handwerkliche Kunstfertigkeit und ihre einzigartige kulturelle Identität bekannt ist.
Das Artefakt repräsentiert eine der frühesten Formen von Geld und Silberwährung, die in der Wikingerzeit verwendet wurden. Es handelt sich um ein wunderschön gearbeitetes Silber-Protogeld in Barrenform, das als Vorläufer der späteren Münzen und Silbereinheiten diente. Die Bedeutung solcher Barren liegt nicht nur in ihrer monetären Funktion, sondern auch in ihrer kulturellen und symbolischen Bedeutung für die Wikingergesellschaft.
Gelegentlich wurden Teile des Barrens als Zahlungsmittel verwendet und abgetrennt, um den Wert anzupassen und kleinere Zahlungseinheiten zu haben, was auf die hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Wikingerhandelssystems hinweist.
Dieses Stück ist nicht nur ein materielles Überbleibsel aus einer vergangenen Ära, sondern auch ein Fenster in die Welt der Wikinger und ihrer komplexen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Es ist ein faszinierendes Zeugnis der fernen Vergangenheit und ein Symbol für die Innovationskraft und das kulturelle Erbe der nordischen Völker während der Wikingerzeit.
Maße: Länge 7,7 cm, Breite 1,0 cm und Gewicht 25,25 g.
Zustand:
Sehr gut erhalten
Provenienz:
40 jährigen internationalen Antikensammlung, Sammlungsnachlass W.S. Ehemals erworben auf dem europäischen Münzmarkt.
Echtheit:
Die Echtheit wird, wie bei allen unseren Objekten, ohne zeitliche Einschränkung garantiert.
Das Artefakt war Bestandteil einer Privatsammlung
Schutz von Kulturgütern:
Alle, von uns angebotenen Artefakte stammen aus privaten Altsammlungen oder wurden auf Kunstauktionen erworben.
Der Erwerb und die Ausfuhr der Artefakte unterlag damals keinen rechtlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für Funde aus den dt. Bundesländern - wo der Verkauf auch heute noch legal ist.
Der Besitz ist somit legal – es werden alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.